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Fenster- und Haustüren-Förderung in Aschaffenburg – staatliche Zuschüsse für Ihre Modernisierung nutzen


Neue Fenster und Haustüren – Energie sparen und von
staatlichen Förderungen profitieren

Sie planen den Austausch Ihrer alten Fenster oder Haustür? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt! Moderne Fenster und Haustüren verbessern die Energieeffizienz Ihres Hauses, erhöhen den Wohnkomfort und können gleichzeitig durch staatliche Förderprogramme finanziell unterstützt werden.

Wir als Schreinerei J. Milde GmbH begleiten Hausbesitzer/innen im Großraum Aschaffenburg und Umgebung von der persönlichen Beratung bis zur fachgerechten Montage. Wir informieren Sie über aktuelle Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie dabei, Ihr Modernisierungsvorhaben optimal umzusetzen.

Warum sich ein Fenstertausch heute besonders lohnt

Viele Fenster in Bestandsgebäuden entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Wärmedämmung und Sicherheit. Die Folge sind unnötige Wärmeverluste, höhere Heizkosten und ein geringerer Wohnkomfort.

Schreinerei Milde - staatliche Förderungen Fenstertausch

Mit modernen Fenstern und Haustüren profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen

  • deutlich bessere Wärmedämmung
  • niedrigere Energiekosten
  • angenehmes Raumklima ohne Zugluft
  • wirksamer Schallschutz
  • moderner Einbruchschutz
  • attraktive Optik und Wertsteigerung Ihrer Immobilie

Gerade bei älteren Gebäuden ist der Austausch von Fenstern häufig eine der effektivsten Maßnahmen zur energetischen Sanierung.

Hochwertige Fenster und Haustüren namhafter Hersteller

Als Schreiner-Meisterbetrieb setzen wir ausschließlich auf langlebige Qualitätsprodukte führender Hersteller.

Unser Sortiment umfasst:

  • Kunststoff & Kunststoff-Aluminium-Fenster & Holz-Aluminium-Fenster der Marke Internorm
  • Haustüren aus Aluminium der Hersteller Internorm und Graute Aluminium
  • Haustüren aus Holz des Herstellers Hefro
  • Sonnenschutzsysteme der Lieferanten Beck & Heun und Schlotterer
  • Insektenschutzlösungen des Lieferanten Schlotterer
Staatliche Förderung Fenstertausch - Schreinerei Milde

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Für energieeffiziente Fenster und Haustüren stehen – abhängig von den jeweils geltenden Förderbedingungen – verschiedene
staatliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

In vielen Fällen sind sowohl die Anschaffungskosten als auch die fachgerechte Montage förderfähig.

Je nach Förderprogramm sind Zuschüsse von bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten möglich.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Wer sein Haus Schritt für Schritt energetisch modernisieren möchte, kann von einem individuellen Sanierungsfahrplan profitieren. Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte erstellt dabei einen langfristigen Modernisierungsplan. Werden die empfohlenen Maßnahmen umgesetzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzlicher Förderbonus möglich sein.

Das bietet Ihnen maximale Flexibilität:
Sie können beispielsweise zunächst die Fenster im Erdgeschoss erneuern und einige Jahre später weitere Fenster oder eine neue Haustür einbauen lassen – ohne die komplette Sanierung auf einmal durchführen zu müssen.

Schreinerei Milde Aschaffenburg - Fördermöglichkeiten

Warum Kunden seit Generationen auf die
Schreinerei J. Milde GmbH vertrauen

Seit 1936 steht unser Meisterbetrieb für hochwertige Schreinerarbeiten, persönliche Beratung und präzise handwerkliche Ausführung.

Was uns auszeichnet:

• Schreiner-Meisterbetrieb und Internorm Gold Level Partner
• persönliche Beratung und Aufmaß durch die Geschäftsführer
• eigener Showroom für Fenster, Haustüren, Hebeschiebetüre, Insektenschutz
• erfahrene, fest angestellte Monteure
• hochwertige Markenprodukte führender Hersteller
• individuelle Lösungen statt Standardangebote
• saubere und fachgerechte Montage aus einer Hand

Besuchen Sie unseren Showroom

Fenster und Haustüren sollten nicht nur auf Bildern ausgewählt werden.

In unserem Showroom können Sie verschiedene Fenster-, Haustür- und Schiebetürsysteme live erleben, Materialien vergleichen und sich von Funktionen wie Wärmedämmung, Sicherheit und Bedienkomfort überzeugen.

Gemeinsam finden wir die Lösung, die zu Ihrem Haus und Ihren Vorstellungen passt.

Schreinerei Milde Showroom - Fenster - staatliche Förderungen

Beispiele aus der Praxis

Ein Ehepaar aus dem Raum Aschaffenburg entschied sich, die über 30 Jahre alten Fenster seines Einfamilienhauses
gegen moderne Kunststoff-Aluminium-Fenster auszutauschen.

Das Ergebnis:
• angenehmeres Wohnklima
• deutlich weniger Zugluft
• bessere Schalldämmung
• geringerer Heizenergieverbrauch
• moderne Optik und höhere Sicherheit

Zusätzlich konnten aktuelle Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung genutzt werden.

Unser Leistungsumfang – Wir begleiten Ihr Projekt von Anfang an

• persönliche Beratung
• Aufmaß vor Ort
• Unterstützung bei Fragen zur Förderung
• Lieferung hochwertiger Qualitätsprodukte
• fachgerechte Montage durch eigene Monteure
• saubere Übergabe Ihres Modernisierungsprojekts

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Ob neue Fenster, eine moderne Haustür oder eine komplette Modernisierung Ihrer Gebäudehülle – wir beraten Sie persönlich und kompetent.

Nehen Sie Kontakt mit der Schreinerei J. Milde GmbH auf und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.

Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihr Zuhause und informieren Sie über die aktuell verfügbaren Fördermöglichkeiten.

Jetzt unverbindlich anfragen

schreinerei Milde 
Beratung

Häufige Fragen zur steuerlichen Förderung nach § 35c EStG

Mit der steuerlichen Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) unterstützt der Staat Eigentümer selbst genutzter Wohnimmobilien bei energetischen Sanierungsmaßnahmen. Dazu zählt unter anderem der Austausch alter Fenster und Außentüren gegen moderne, energieeffiziente Systeme.

Gefördert werden verschiedene Maßnahmen zur energetischen Modernisierung eines Wohngebäudes. Dazu gehören beispielsweise:

  • der Austausch von Fenstern und Außentüren
  • die Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • die Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
  • der Einbau einer Lüftungsanlage
  • digitale Systeme zur Energie- und Verbrauchsoptimierung
  • energetische Fachplanung und Baubegleitung

Die Förderung beträgt 20 % der förderfähigen Investitionskosten. Berücksichtigt werden sowohl die Materialkosten als auch die Kosten für die fachgerechte Montage.

Die maximale Steuerermäßigung liegt bei 40.000 Euro je Wohngebäude. Das entspricht förderfähigen Investitionskosten von bis zu 200.000 Euro.

Die Förderung richtet sich ausschließlich an Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen.

Nicht förderfähig sind vermietete Wohngebäude oder vermietete Eigentumswohnungen. Bei gemischt genutzten Immobilien kann unter bestimmten Voraussetzungen der selbst genutzte Gebäudeteil förderfähig sein.

Nein. Einer der größten Vorteile der steuerlichen Förderung ist das unkomplizierte Verfahren.
Es muss kein Förderantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ebenso ist für diese Förderung grundsätzlich keine Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten erforderlich.

Nach Abschluss der Modernisierung reichen Sie die Handwerkerrechnung sowie die erforderliche Bescheinigung über die durchgeführte energetische Maßnahme mit Ihrer Einkommensteuererklärung ein.
Die Steuerermäßigung wird anschließend über drei Jahre verteilt berücksichtigt.

Die Steuerermäßigung erfolgt über die Einkommensteuer:

  • 1. Jahr: 7 % der förderfähigen Kosten (maximal 14.000 Euro)
  • 2. Jahr: weitere 7 % (maximal 14.000 Euro)
  • 3. Jahr: 6 % (maximal 12.000 Euro)

Insgesamt ergibt sich eine Förderung von bis zu 20 %.

Damit neue Fenster steuerlich gefördert werden können, müssen sie die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen.
Für Fenster gilt derzeit ein maximaler Wärmedurchgangskoeffizient (Uw-Wert) von 0,95 W/(m²K).

Auch Außentüren müssen bestimmte energetische Anforderungen erfüllen.

Der Wärmedurchgangskoeffizient (Ud-Wert) darf 1,3 W/(m²K) nicht überschreiten.

Nein. Für dieselbe Sanierungsmaßnahme kann nur ein Förderprogramm genutzt werden.

Eine Kombination der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG mit einer BAFA- oder vergleichbaren Förderung für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.

Die steuerliche Förderung gilt für Wohngebäude, deren Herstellungsbeginn mindestens zehn Jahre zurückliegt.

Ja. Sie können Ihre energetische Modernisierung auch in mehreren Bauabschnitten umsetzen.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich der maximale Förderbetrag von 40.000 Euro auf alle steuerlich geförderten energetischen Maßnahmen je Gebäude bezieht.

Ja. Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurde und die nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden.

Die Steuerermäßigung wird direkt mit Ihrer Einkommensteuer verrechnet. Deshalb hängt der tatsächliche Vorteil von Ihrer individuellen Steuerschuld ab.
Ist Ihre Einkommensteuer geringer als der mögliche Förderbetrag, kann die Förderung unter Umständen nicht vollständig ausgeschöpft werden. In solchen Fällen kann ein anderes Förderprogramm sinnvoller sein.

Ja. Wir beraten Sie bereits bei der Planung Ihrer neuen Fenster oder Haustüren und informieren Sie über die aktuellen Fördermöglichkeiten.

Sie erhalten von uns selbstverständlich die erforderlichen Unterlagen für die steuerliche Förderung.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie gerne über die technischen Voraussetzungen und den Ablauf der möglichen Förderprogramme informieren. Eine steuerliche oder rechtliche Beratung dürfen wir jedoch nicht durchführen.

Ob und in welchem Umfang Sie die steuerliche Förderung nach § 35c EStG in Anspruch nehmen können, hängt von Ihren persönlichen steuerlichen Verhältnissen ab und sollte daher mit Ihrem Steuerberater oder einer anderen steuerlich beratenden Person abgestimmt werden.

Häufige Fragen zum BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt Eigentümer bei energetischen Modernisierungen. Dazu gehört unter anderem der Austausch alter Fenster und Außentüren gegen moderne, energieeffiziente Systeme.
Ziel der Förderung ist es, den Energieverbrauch von Wohngebäuden dauerhaft zu senken und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.

Neben dem Austausch von Fenstern und Außentüren können im Rahmen der BEG-Förderung unter anderem folgende Maßnahmen bezuschusst werden:

  • Wärmedämmung von Außenwänden
  • Dämmung von Dachflächen und Geschossdecken
  • Erneuerung oder Optimierung von Heizungsanlagen
  • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • energetische Fachplanung und Baubegleitung

Die Förderung beträgt grundsätzlich 15 % der förderfähigen Investitionskosten.

Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt hat und eine darin empfohlene Maßnahme umsetzt, kann zusätzlich einen Bonus von 5 % erhalten. Damit erhöht sich die Förderung auf insgesamt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten.

Berücksichtigt werden sowohl die Materialkosten als auch die Kosten für die fachgerechte Montage.
Auch Leistungen wie energetische Fachplanung oder die Baubegleitung können im Rahmen der geltenden Förderbedingungen bezuschusst werden.

Ja. Die förderfähigen Investitionskosten müssen mindestens 2.000 Euro betragen.

Basisförderung 15% Zuschuss
Max. Invest 30.000 € für 1. Wohneinheit, je 15.000€ ab 2. Wohneinheit, je 8.000€ ab 7. Wohneinheit & Jahr
Mit iSFP: Erhöhung des max. Invests um 30.000€ für 1. Wohneinheit, je 15.000 € ab 2. Wohneinheit, je 7.000€ ab 7. Wohneinheit + 5 % iSFP-Bonus auf Betrag über Basis-Invest

Förderfähig sind unter anderem:

  • Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von Eigentumswohnungen
  • Ersterwerber sanierter Wohngebäude oder Eigentumswohnungen

Das Gebäude muss die jeweils geltenden Fördervoraussetzungen erfüllen.

Nicht gefördert werden beispielsweise:

  • Ferienhäuser
  • Ferienwohnungen
  • Wochenendhäuser
  • Gebäude mit hotelähnlicher Nutzung, wie Boardinghäuser

Damit Fenster förderfähig sind, müssen sie die energetischen Anforderungen der aktuellen Förderrichtlinien erfüllen.

Der Wärmedurchgangskoeffizient (Uw-Wert) darf 0,95 W/(m²K) nicht überschreiten.

Für Außentüren gilt ein maximaler Wärmedurchgangskoeffizient (Ud-Wert) von 1,3 W/(m²K).
Nur wenn die technischen Anforderungen erfüllt werden, ist eine Förderung möglich.

Ja.

Für die BAFA-Förderung ist die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten erforderlich.

Dieser prüft die geplanten Maßnahmen, erstellt die notwendige „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) und bestätigt nach Abschluss der Arbeiten die ordnungsgemäße Umsetzung mit der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).

Ja.

Die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung können im Rahmen der geltenden Förderprogramme ebenfalls bezuschusst werden.

Ganz wichtig:
Der Förderantrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden.
Erst wenn der Antrag eingereicht wurde und die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, sollte mit der Umsetzung begonnen werden.

Ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist ein wichtiger Bestandteil vieler BAFA-geförderter Sanierungsmaßnahmen.

Dabei schließen Sie den Vertrag mit Ihrem Handwerksbetrieb bereits vor der Beantragung der Förderung ab. Der Vertrag wird jedoch erst wirksam, wenn die BAFA-Förderung bewilligt wurde oder die förderrechtlichen Voraussetzungen für den Maßnahmenbeginn erfüllt sind.

So können Sie Ihr Modernisierungsvorhaben frühzeitig planen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung eingehalten werden.

Für die BAFA-Förderung gilt grundsätzlich: Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor mit der Maßnahme begonnen wird.

Ein bereits uneingeschränkt wirksamer Auftrag kann unter Umständen als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewertet werden und den Förderanspruch gefährden.

Ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung schafft hier Rechtssicherheit. Er dokumentiert die geplante Ausführung, ohne dass die Arbeiten vorzeitig beginnen.

Die aufschiebende Bedingung bedeutet, dass der Vertrag erst dann rechtswirksam wird, wenn die im Vertrag festgelegte Voraussetzung erfüllt ist – beispielsweise die Förderfähigkeit der Maßnahme nach den geltenden BAFA-Richtlinien.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden keine Arbeiten ausgeführt.

Nein.

Die Schreinerei J. Milde GmbH erstellt für Ihr Modernisierungsvorhaben einen förderkonformen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung. So sind die Voraussetzungen für die Antragstellung erfüllt und Sie können Ihr Projekt gemeinsam mit dem eingebundenen Energieeffizienz-Experten sicher vorbereiten.

Wir begleiten Sie von der Angebotserstellung über die Fördervorbereitung bis zur fachgerechten Montage Ihrer neuen Fenster und Haustüren.

Der Ablauf ist in der Regel unkompliziert:

1. Persönliche Beratung und Planung der Sanierungsmaßnahme.
2. Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
3. Erstellung der „Bestätigung zum Antrag“.
4. Antragstellung im BAFA-Zuschussportal in Verbindung mit dem Liefer-und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung
5. Durchführung der Arbeiten.
6. Abnahme durch den Energieeffizienz-Experten und Ausstellung der „Bestätigung nach Durchführung“.
7. Einreichen der Unterlagen im BAFA-Portal und Auszahlung des Zuschusses.

Nein.

Für dieselbe Maßnahme kann entweder die BAFA-Förderung oder die steuerliche Förderung nach § 35c EStG genutzt werden. Eine gleichzeitige Förderung derselben Investition ist nicht möglich.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das Ergebnis einer umfassenden Energieberatung.

Wer eine im Sanierungsfahrplan empfohlene Maßnahme innerhalb der vorgesehenen Frist umsetzt, kann einen zusätzlichen Förderbonus von 5 % erhalten.

Dadurch steigt die Förderung für neue Fenster oder Haustüren von 15 % auf bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten.

Ja – insbesondere dann, wenn Sie Ihr Gebäude Schritt für Schritt modernisieren möchten.

Der Sanierungsfahrplan zeigt sinnvoll aufeinander abgestimmte Maßnahmen und kann Ihnen bei mehreren Modernisierungsschritten langfristig zusätzliche Fördervorteile sichern.

Selbstverständlich.

Wir beraten Sie persönlich zu den passenden Fenstern und Haustüren, informieren Sie über die aktuellen Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihres Modernisierungsvorhabens. Gemeinsam mit einem erfahrenen Energieeffizienz-Experten (ihrer Wahl – gerne geben wir eine Empfehlung!) sorgen wir dafür, dass Ihr Projekt fachgerecht geplant und umgesetzt wird.

Steuerliche Förderung gem. § 35 c EstG oder BAFA-Zuschuss – welche Förderung passt zu Ihrem Modernisierungsvorhaben?

Beide Förderprogramme bieten attraktive Vorteile, unterscheiden sich jedoch in einigen wichtigen Punkten. Welche Variante für Sie die bessere Wahl ist, hängt unter anderem von der Nutzung Ihrer Immobilie, Ihrem Modernisierungsvorhaben und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.

Schreinerei Milde

Förderhohe

Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)

Bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten

BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)

15 % Zuschuss plus 5 % iSFP-Bonus möglich


Maximale Förderung

Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)

Bis zu 40.000 € je Wohngebäude (bei maximal 200.000 € Investitionskosten)

BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)

Bis zu 12.000 € je Wohneinheit (bei maximal 60.000 € förderfähigen Investitionskosten)


Auszahlung

Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)

Steuerermäßigung über drei Jahre (7 % / 7 % / 6 %)

BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)

Auszahlung des Zuschusses nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme


Für wen geeignet?

Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)

Ausschließlich für selbst genutzte Wohnimmobilien bzw. den selbst genutzten Gebäudeteil

BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)

Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nicht selbst genutzte Wohneinheiten förderfähig sein.


Antrag erforderlich?

Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)

Nein

BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)

Ja, ein zugelassener Energieeffizienz-Experte begleitet das gesamte Förderverfahren.


Energieeffizienz-Experte erforderlich?

Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)

Nein

BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)

Ja, ein zugelassener Energieeffizienz-Experte begleitet das gesamte Förderverfahren.


Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)

Nicht erforderlich

BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)

Voraussetzung für den zusätzlichen Förderbonus von 5 %


Zusätzlicher Förderbonus

Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)

Nein

BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)

Ja, bis zu 5 % zusätzlicher Zuschuss bei Umsetzung einer Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan

Fazit

Welche Förderung die sinnvollere Lösung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG eignet sich insbesondere für Eigentümer selbst genutzter Wohnimmobilien, die ihre Investition über die Einkommensteuer geltend machen möchten und keinen Förderantrag stellen möchten.

Die BAFA-Förderung (BEG Einzelmaßnahmen) bietet häufig Vorteile für Eigentümer, die einen direkten Zuschuss erhalten möchten und die Voraussetzungen für eine Förderung – beispielsweise mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – erfüllen.

Wir beraten Sie gerne!

Schreinerei Milde